Impressum /AGBs

ANBIETERKENNZEICHNUNG GEM. § 5 TMG / PFLICHTANGABEN GEM. DL – INFOV / VERANTWORTLICHER I.S.D. § 6 ABS. 2 MDSTV:

Terrena Immobilienverwaltung GmbH
Lindwurmstr. 80
D – 80337 München

Tel.: +49 89 920902-0

E – Mail: info@terrena.de

Internet: www.terrena.de

Geschäftsführer: Nikolaus Nepomuk Haeusgen, David Cornelius Heinsdorf

Registergericht: Amtsgericht München
Registernummer: HRB 73800

Umsatzsteuer – Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE129477890

Verantwortlicher i.S.d. § 55 Abs. 2 RStV: David Cornelius Heinsdorf

Vermögensschadenhaftpflichtversichert bei der Allianz Versicherung AG, Königinstr. 28, 80802 München, Deckung: 500.000,00 Euro je Versicherungsfall max. 2x p.a.

Kammerzugehörigkeit: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Str. 2, 80333 München, www.muenchen.ihk.de

Berufsrechtliche Genehmigung nach § 34 c GewO, Immobilienmaklertätigkeit – erlaubnispflichtige Tätigkeit nach § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 GewO

Wohnimmobilienverwalter – erlaubnispflichtige Tätigkeit nach § 34c Abs. 1 der Gewerbeordnung, Aufsichtsbehörde: IHK für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München

Verbraucherinformationen
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Terrena Immobilienverwaltung GmbH

1. Geltung
Mit der Anforderung des Exposés in Kenntnis unserer Provisionserwartung kommt zwischen dem Empfänger (Maklerkunde) und der Terrena Immobilienverwaltung GmbH ein provisionspflichtiger Maklervertrag über das angebotene Objekt zustande, dessen Bestandteil diese AGB sind, die hiermit vom Maklerkunden anerkannt werden.

2. Vertraulichkeit / Weitergabeverbot
Die von der Terrena Immobilienverwaltung GmbH übersandten Angebote und Informationen, insbesondere Exposés und deren Inhalt sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung der  Terrena Immobilienverwaltung GmbH, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, untersagt. Verstößt der Maklerkunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Maklerkunde zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser Bedingungen. Der Nachweis, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Maklerkunden vorbehalten. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch der Terrena Immobilienverwaltung GmbH wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt davon unberührt.

3. Angebote
Die Angebote der Terrena Immobilienverwaltung GmbH erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf / Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Den objektbezogenen Angaben liegen die uns erteilten Auskünfte und Informationen, insbesondere des Verkäufers / Vermieters zugrunde. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird von der Terrena Immobilienverwaltung GmbH nicht übernommen. Es obliegt daher dem Kunden, die Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und / oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für den Fall eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens übernommen.

4. Entstehen des Provisionsanspruchs
Die Bekanntgabe (=Nachweis) der Objektadresse und / oder des Anbieters geschieht unter ausdrücklichem Hinweis auf die Provisionsforderung der Terrena Immobilienverwaltung GmbH im Falle des Ankaufs, Tauschs oder der Anmietung. Der Provisionsanspruch der Terrena Immobilienverwaltung GmbH entsteht, sobald aufgrund des Nachweises und / oder der Vermittlung der Terrena Immobilienverwaltung GmbH ein Hauptvertrag bezüglich des benannten Objekts zustande gekommen ist. Hierbei genügt die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit. Wird der Hauptvertrag zu anderen, als zu den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von der Terrena Immobilienverwaltung GmbH nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses den Provisionsanspruch der Terrena Immobilienverwaltung GmbH nicht, solange das zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Der Provisionsanspruch entsteht also insbesondere bei Kauf statt Miete, Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt Objekten und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt Kauf oder Miete.

5. Fälligkeit des Provisionsanspruchs
Der Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Kaufvertrags / Tauschvertrags / Mietvertrags fällig. Die Provision ist zahlbar nach Rechnungserteilung. Die Terrena Immobilienverwaltung GmbH hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrags anwesend zu sein. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrags ohne die Teilnahme der Terrena Immobilienverwaltung GmbH, so ist der Kunde verpflichtet, der Terrena Immobilienverwaltung GmbH unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrags und die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs zu erteilen.

6. Höhe der Provision
Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis bzw. dem Gesamtmietpreis. Bei einem Immobilientausch, also bei einem Grundstücksgeschäft, bei dem beide Vertragsparteien das Eigentum an ihrer Immobilie jeweils entgeltlich auf die andere Vertragspartei übertragen, ist Bemessungsgrundlage für die von dem jeweiligen Kunden zu bezahlende Provision der jeweilige Gegenwert der von diesem Kunden erworbenen Immobilie, wie er vom Notar in der Urkunde über das Grundstücksgeschäft für die jeweilig erworbene Immobilie als Tauschwert angesetzt wird, und nicht lediglich die Wertdifferenz der beiden getauschten Immobilien. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Käuferprovision 3,57% vom wirtschaftlichen Kaufpreis oder Tauschwert der erworbenen Immobilie (s.o.) bzw. 3,57 Monatsmieten Mieterprovision bei Gewerbemietobjekten, je inkl. 19% ges. Umsatzsteuer.

7. Doppeltätigkeit
Die Terrena Immobilienverwaltung GmbH ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil (Verkäufer / Vermieter / Tauschpartner) entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Bei Doppeltätigkeit sind wir zur Unparteilichkeit verpflichtet.

8. Vorkenntnis
Ist dem Kunden das von der Terrena Immobilienverwaltung GmbH angebotene Objekt bereits bekannt, so hat er dieses unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Kalendertagen mitzuteilen und auf Verlangen der Terrena Immobilienverwaltung GmbH zu belegen. Unterlässt der Kunde diesen Hinweis, so hat er der Terrena Immobilienverwaltung GmbH sämtliche Aufwendungen, die der Terrena Immobilienverwaltung GmbH dadurch entstehen, dass auf die Vorkenntnis nicht oder verspätet hingewiesen wird, als Schaden zu ersetzen.

9. Haftungsbegrenzung
Die Haftung für fahrlässiges Verhalten der Terrena Immobilienverwaltung GmbH, deren gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, soweit der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit besteht oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) oder dem Fehlen einer von der Terrena Immobilienverwaltung GmbH garantierten bestimmten Eigenschaften beruht.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute oder, wenn der Kunde keinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland hat, ist München.

11. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dieses gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.